Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) BRAMBERI Catering (Auftragnehmer)

§ 1. Geltungsbereich

  • Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BRAMBERI Catering, im folgenden Auftragnehmer genannt, insbesondere und dem jeweiligen Auftraggeber oder Kunden. Auftraggeber oder Kunde im Sinne dieser AGBs sind sowohl Privatpersonen als auch Firmen oder
  • Andere AGBs werden niemals Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich Diese AGBs sind frei zugänglich und können auf Verlangen eingesehen werden.
  • Für Vertragsabschlüsse stehen die deutsche und in Einzelfällen die englische Sprache zur Verfügung. Ergibt die Auslegung der AGBs oder sonstiger Vertragsdokumente aufgrund der verschiedenen sprachlichen Fassungen eine Differenz, ist die deutsche Version maßgebend.

 

§ 2. Angebotserstellungen

(1) Ein Angebot hat eine Gültigkeit von zwölf (12) Wochen, ist unverbindlich und kostenfrei für den Anfragenden. Inhalt und Umfang des Angebotes werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung fixiert, mündliche Absprachen sind ungültig.

 

§ 3. Auftragserteilungen

  • Eine verbindliche Beauftragung erfolgt erst durch eine handschriftliche Unterzeichnung einer Auftragserteilung mit Vor- & Zuname des berechtigten Bestellers. Diese kann per Fax, per Post oder per Scan-Mail erfolgen. Die Zusendung der unterschriebenen Auftragserteilung muss bei Aufträgen, die innerhalb von 30 Tagen auszuführen sind innerhalb von zwei Werktagen und bei Aufträgen die nach 30 Tagen auszuführen sind innerhalb von 6 Werktagen erfolgen. Beauftragungen, zu denen uns keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, gelten als nicht
  • Sofern ein Auftrag nicht im eigenen Namen sondern im Namen Dritter erteilt wird, benötigen wir eine Vollmacht des tatsächlichen Auftraggebers unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Rechtsform und/oder des Vertretungsberechtigten sowie einer Limitierung der Rechnungshöhe, sofern
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und des Leistungserbringungsdatums 180 Tage, so behalten wir uns das Recht einer Preiserhöhung Eine zwischenzeitliche Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten des Auftraggebers.

 

§ 4. Korrekturen / Stornierungen / Teilnehmerzahlen

  • Korrekturen und Reduzierungen von Speisen können wir bis zehn (10) Kalendertage vor der Veranstaltung berücksichtigen, alle anderen Auftragsinhalte können nur individuell und nach Rücksprache angepasst
  • Inhaltliche Erhöhungen der vereinbarten Leistungen können wir nur nach Rücksprache und im Einzelfall bis drei (3) Tage vor der Veranstaltung berücksichtigen. Nehmen weniger Teilnehmer als bekanntgegeben an der Veranstaltung teil, berechtigt dies nicht zu einer Rechnungskürzung.

 

Die Stornierungskosten für Aufträge bis zu einem Netto-Auftragswert von € 5.000,00 betragen:

  • Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungsdatum keine Stornokosten
  • Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum 25 % des Auftragswertes
  • Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum 50 % des Auftragswertes
  • Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum 75 % des Auftragswertes
  • Stornierung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum 100 % des Auftragswertes

 

Die Stornierungskosten für Aufträge über einem Netto-Auftragswert von € 5.001,00 werden nach tatsächlichem Aufwand, unter Berücksichtigung von Umsatzausfällen durch vorangegangene Kapazitätsbegründeter Absagen anderer Aufträge berechnet.

  • Gebuchte Veranstaltungsräume/Zelte, externe Materialien, Künstler, Dienstleister oder Unterhaltungsprogramme werden bei Stornierungen zu 100% berechnet, unabhängig vom Stornierungsdatum und/oder ob diese vor Ort genutzt wurden. Bei einer erfolgreichen und gleichwertigen Weitervermietung oder Vermittlung werden die geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Ein Rechtsanspruch wird
  • Für die gastronomische Kalkulation wird die Teilnehmerzahl mit folgendem Berechnungsschlüssel ermittelt und der finalen Be- & Abrechnung zu Grunde gelegt:
    Kinder bis 3 Jahre ohne Berechnung
    Kinder von 4-11 Jahre 50% Teilnehmer
    Jugendliche ab 12 Jahre 100% Teilnehmer

Bei ungeraden Teilnehmerzahlen wird kaufmännisch gerundet.

 

§ 5. Reklamationen

  • Etwaige Mängel an beauftragten Leistungen, insbesondere solche von denen man annehmen kann, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich zu melden. Es gilt das Recht der unverzüglichen Nachbesserung seitens des Auftragnehmers. Berechtigte, nicht korrigierbare Beanstandungen müssen umgehend, aber bis spätestens 16:00 Uhr des Folgetages schriftlich angemeldet
  • Hierbei beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf die beanstandeten Waren und Leistungen und erfolgt in erster Linie in Form von Ersatzlieferungen oder Wandlung. Ein eventueller Preisnachlass wird nur in besonderen Fällen und wenn eine Mängelkorrektur nicht erbracht werden Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert und berücksichtigt werden.
  • Aus Hygiene-rechtlichen Gründen ist es nicht gestattet, nicht verzehrte Speisen Hintergrund hierfür ist die EU- Hygieneverordnung, nach der die Kühlkette für kühlbedürftige Lebensmittel an keiner Stelle, außer der endgültigen Ausgabe unterbrochen werden darf. Nicht verderbliche, nicht kühlpflichtige Lebensmittel können davon ausgenommen werden.
  • Generelle Schadenersatzansprüchen des Auftragsgebers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbar oder unmittelbarer Schäden, Sachschäden oder Personenschäden sind ausgeschlossen, es sei denn sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

 

§ 6. Generelle Vereinbarungen

  • Sämtliches Leih-/Mietinventar sowie Mobiliar ist Eigentum von BRAMBERI Catering und wird für das vereinbarte Zeitfenster in die Kundenobhut überlassen. Sollten darüber hinaus Artikel (Geschirr, Bestecke, Wäsche, Mobiliaren, etc…) beim Kunden verbleiben, so ist der Kunde verpflichtet diese aus eigenem Antrieb und spätestens nach 3 Tagen zurückzuführen. Bruch- und Fehlmengen werden nach Erfassung zum Einstandspreis
  • Bei der Materialanlieferung muss der Aufraggeber oder sein Bevollmächtigter anwesend sein und die Vollständigkeit der Lieferung überprüfen und Sind Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter nicht anwesend, erkennt er die Lieferung als vollständig an.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ebenerdig und bis hinter die erste Tür. Separate Warte-, Lade- oder Transportzeiten vor Ort durch unangekündigte oder unerwartete erschwerte Bedingungen (Transport in Keller, auf Etagen, über unbefestigte Wege, etc…) werden nach den gültigen Personal- & Logistikpreisen von BRAMBERI Catering zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

  • Während des Überlassungszeitraumes verpflichtet sich der Auftraggeber mit den ihm überlassenen Artikeln pfleglich und schonend umzugehen sowie diese vor Beschädigung oder Diebstahl durch Dritte zu schützen. Beschädigungen und Verluste müssen umgehend gemeldet
  • Der Auftragnehmer ist stets bemüht, vereinbarte Termine für Lieferungen und Abholungen Aufgrund technischer, menschlicher oder materialbedingter Un-/Ausfällen kann es geringfügigen Zeitverschiebungen kommen, worüber der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt wird. Daraus abgeleitete Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

§ 7. Rechnung/Zahlungsbedingungen

  • Als Rechnungsgrundlage gelten die in der Auftragsbestätigung anerkannten Preise und
  • Als Dienstleistungsunternehmen bestehen 50% des Auftragsvolumens aus Personalkosten. Daher berechnen wir bei allen Auftragswerten über € 2.500,00 folgende Akonto-Abschlagszahlung:
    Vier (4) Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 50% des Auftragswertes
    Zehn (10) Tage nach dem Veranstaltungsdatum Zahlung des Restbetrages

Bei der Vermittlung und anschließender Anmietung von Örtlich-/Räumlichkeiten wird der veranschlagte Mietzins umgehend/sofort und unabhängig vom Veranstaltungsdatum fällig.

  • Bei nicht rechtzeitiger Begleichung offener Forderungen seitens des Auftraggebers tritt Zahlungsverzug ein, der den Auftragnehmer zur Berechnung von banküblichen Zinsen Der Auftragnehmer hat dann das Recht den geschlossenen Vertrag einseitig zu kündigen.

 

§ 8. Sondervereinbarungen / Salvatorische Klausel

Vereinbarungen, die diese Bedingungen ändern und/oder ergänzen, müssen zwingend schriftlich festgelegt werden. Sollten Einzelbestimmungen der allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen/Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

§ 9. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn – soweit rechtlich möglich.

 

Alfter, den 30.03.2016